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Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Wie verhalte ich mich im Erkrankungsfall? Wer ist meine Ansprechperson? Wie kann ich mich schützen?

Update vom 24.03.2020: Neue Wegeführung am Klinikum Darmstadt als Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie. Lageplan mit wichtigen Informationen  

Weitere Informationen


Im Fall von auftretenden Symptomen wie Schnupfen, Husten, Fieber wenden Sie sich bitte immer zunächst telefonisch entweder an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer  116117.

Auch das Gesundheitsamt Darmstadt steht als Ansprechpartner zur Verfügung - Rufnummer 33090.

Im Klinikum Darmstadt sind Erkrankte in der Regel erst dann richtig aufgehoben, wenn schwerwiegende Symptome auftreten (z.B. Lungenentzündung) und eine derartige Verschlechterung der körperlichen Verfassung gegeben ist, dass eine stationäre Aufnahme notwendig wird. 

Wie bei einer "normalen Grippe" auch kann die Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in den meisten Fällen in häuslicher Umgebung auskuriert werden. 


WICHTIG!!! Corona-Testcenter ist in der Bessunger Straße 125


Der  Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung hat das

Corona-Testzentrum in die

Bessunger Straße 125, Gebäude D, 64295 verlegt.

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr.

Eine Corona-Virus-Testung ist nur in begründeten, ambulanten Verdachtsfällen möglich: Vorab ist eine telefonische Anmeldung unter der

Rufnummer 116 117 notwendig.


Generelles Besuchsverbot

Seit Montag, 16. März 2020 um 8 Uhr gilt im Klinikum Darmstadt ein generelles Besuchsverbot.

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren, haben die Geschäftsführung und die Krankenhausleitung diese Regelung getroffen. 

Von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind:

  • Seelsorger/innen,
  • Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen,
  • Rechtsanwälte/innen und Notare/innen,
  • sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist
  • sowie Besuche bei palliativ-medizinisch behandelten Patienten/innen.

Um das Besuchsverbot durchzusetzen, wurden alle Eingänge in die Kliniken geschlossen. Der einzig offene und bewachte Eingang ist der rückwärtige Zugang in die Zentrale Notaufnahme und ins Gebäude 5. 


Schutzmaßnahmen

Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger sich wirkungsvoll schützen können, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zum Beispiel auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/ 

Merkblatt richtig Händewaschen

Merkblatt Infektionsschutz

Alle wichtigen Infos über den Stand der Pandemie, der Risikogebiete und Antworten auf alle wichtigen Fragen finden Sie tagesaktuell auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts:  www.rki.de

Außerdem finden Sie wichtige Informationen auf den Seiten des Hessischen Sozial- und Gesundheitsministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums