Besondere Zulassung zur Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen (SAV)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist als einziger Zweig der Sozialversicherung allein arbeitgeberfinanziert und hat unter anderem die Aufgabe sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mit allen geeigneten Mitteln medizinisch behandelt werden. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, hat die gesetzliche Unfallversicherung die Pflicht und das Recht besonders ausgebildete Ärzte zur medizinischen Versorgung von Arbeitsunfällen zu benennen sowie das Heilverfahren ihrer Versicherten zu steuern. Während im ambulanten Bereich sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt) für die Behandlung von leichteren Arbeitsunfällen zuständig sind, findet im stationären Bereich der sogenannte Verletzungsartenkatalog Anwendung, der genau festlegt welche Verletzungen in welchem Krankenhaus behandelt werden dürfen. Dabei werden die zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassenen Kliniken je nach struktureller Ausstattung und Befähigung der behandelnden Ärzte in ein 3 stufiges System unterteilt. Dabei bildet das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) die unterste Stufe für einfachere Arbeitsunfälle, das Verletztenartenverfahren die mittlere Versorgungstufe für alle schwereren Verletzungen und das Schwerstverletztenartenverfahren (SAV) die höchste Versorgungsstufe für die Versorgung schwerster und komplexer Verletzungsmuster.
Aufgrund Ihrer strukturellen Voraussetzungen und der hohen Expertise in der Behandlung schwerstverletzter Patienten wurde die Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie von den Berufgenossenschaften für die höchste Versorgungsstufe, das Schwerstverletztenartenverfahren (SAV), zertifiziert.
Somit kann jeder Arbeitsunfall, unabhängig vom Schweregrad, sowohl ambulant als auch stationär in der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Darmstadt behandelt werden.