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Besuchsverbot bis 5. Juli 2020 verlängert

Für die Kliniken und Krankenhäuser hat das Land Hessen angeordnet, dass das derzeit geltende, generelle Besuchsverbot landesweit unverändert bis zum 5. Juli 2020 in Kraft bleibt.

Abweichend von anderen Bundesländern hat sich Hessen damit gegen gelockerte Besuchsregelungen für Kliniken entschieden. Die drei Darmstädter Kliniken, Klinikum Darmstadt, Agaplesion Elisabethenstift und Alice-Hospital, begrüßen diese Entscheidung.

Ein generelles Besuchsverbot dient der Eindämmung des Coronavirus und dem Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden. Es gibt Sicherheit, vor allem in der aktuellen Phase der Pandemie, in der die Auswirkungen der Lockerung beobachtet werden müssen.

Die Krankenhäuser müssen sich daher auch in der nächsten Zeit darauf einstellen, dass es steigende Infektionszahlen geben kann. Die Gesundheit der Patientinnen und Patienten muss bestmöglich geschützt werden, weswegen die Kliniken ein Besuchsverbot als sinnvoll ansehen.

Nach wie vor sind von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen:

  • Seelsorger/innen,
  • Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen,
  • Rechtsanwälte/innen und Notare/innen und sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist
  • sowie Besuche bei palliativ-medizinisch behandelten Patienten/innen

Bei und nach Geburten gelten ebenfalls die bereits etablierten Regelungen für die Anwesenheit von Vätern unter der Geburt, sowie die anschließenden Besuche.

Mehr Infos: Covid-19: Was müssen Sie beachten?