Ein Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder eine schwere Erkrankung können das Leben von jetzt auf gleich verändern. Nach der Akutbehandlung im Krankenhaus bleiben häufig noch Einschränkungen zurück, die eine Reha-Maßnahme erforderlich machen. Denn eine medizinische Reha soll und kann helfen, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nach einer Erkrankung möglichst wiederherzustellen. Diese Möglichkeiten werden bereits im Krankenhaus besprochen und auch noch von dem dortigen Sozialdienst organisiert.
Es gibt unterschiedliche Rehaformen, die nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage kommen: Anschlussheilbehandlung (AHB), Neurologische Frühreha, Geriatrische Reha und das Weaning.
Im Anschluss an eine Akuttherapie, beispielsweise nach einer Operation, kann man innerhalb bestimmter Fristen eine Anschlussheilbehandlung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen sich selbst versorgen können (waschen, laufen, essen, anziehen). Eine AHB dauert in der Regel drei Wochen, kann aber bei Bedarf von Seiten der Rehaklinik verlängert werden.
Nach neurologischen Erkrankungen gibt es verschiedene Arten der (Früh-)-Rehabilitation, die abhängig von der neurologischen Erkrankung sind. Je nach Schweregrad der Einschränkung gliedern sie sich in B, C oder D-Rehabilitationen.
Auch die Entwöhnung von der Beatmung zählt zu einer Reha-Form. Diese kann beispielsweise nach einer schweren Operation mit einem längeren Beatmungszeitraum notwendig sein, da die Atemmuskulatur sich bereits schon nach wenigen Tagen der Beatmung schwächt.
In einer geriatrischen Rehabilitation geht es um die speziellen Bedürfnisse älterer Patient*innen. Das Ziel ist es die Mobilität und Selbstversorgung der Menschen zu verbessern und eine Rückkehr in die Häuslichkeit zu ermöglichen.
Für alle Reha-Formen ist der Barthel-Index das wichtigste Bewertungskriterium. Dieser Index ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen, mit dem unterschiedliche Tätigkeitsbereiche erfasst werden, wie zum Beispiel: Essen, Baden, Körperpflege und Mobilität.
Im Klinikum werden alle Patienten mit eine Rehabilitationsbedarf dem Sozialdienst durch Ärzte, Pflegekräfte oder dem Fallmanagement gemeldet.
Der Sozialdienst berät die Patient*innen und Angehörige zu den geplanten Reha-Maßnahmen und nimmt die Anmeldung in den entsprechenden Reha-Kliniken vor. Auch die Kommunikation mit den Kostenträgern übernimmt der Sozialdienst. Die Betreuung der Patient*innen geht auch über die Krankenhausentlassung hinaus, bis die geplanten Maßnahmen genehmigt sind und starten.
Eine Präsentation zum Thema finden Sie hier.