Das Fotografieren und Filmen in den Gebäuden und auf dem Gelände des Klinikums ist grundsätzlich verboten.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, Ihr Persönlichkeitsrecht und das unserer Mitarbeiter/innen sind uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind Fotografieren und Videoaufnahmen auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Das bedeutet also, dass keine unerlaubten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, auch nicht von Räumlichkeiten der Betriebsstätten, von Arbeitsvorgängen, von Patienten und deren Angehörigen, von Besuchern oder von im Dienst befindlichen Mitarbeitenden angefertigt und verbreitet werden dürfen.
Dazu zählt nicht nur die (massen-)mediale Verbreitung oder Nutzung und Verbreitung, sondern auch die private Verbreitung oder Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen über soziale Netzwerke oder mobile Applikationen. Ausnahmen hiervon bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung.
Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer erkennbaren Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (Recht am eigenen Bild). Bei Verletzung des persönlichen Lebensbereiches (Persönlichkeitsrecht) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und/oder hohe Geldstrafen. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls möglich.