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Häufig gestellte Fragen

Zur Chirurgischen Ambulanz

Unsere Ärzt*innen müssen rund um die Uhr und 7 Tage die Woche, sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen, die ärztliche Versorgung sicherstellen. Um die nötigen Ruhezeiten und das Arbeitszeitschutzgesetz nicht zu brechen, muss ein entsprechender Freizeitausgleich sichergestellt werden. Damit soll vermieden werden, dass übernächtigte oder erschöpfte Ärzt*innen einen Fehler begehen oder Sie oder sich gesundheitlich gefährdet. Dieser Ausgleich für geleistete Nachtarbeit oder Wochenend- und Feiertagsarbeit führt dazu, dass wir häufig unsere Assistenzärzt*innen auf Station austauschen müssen. Um die dadurch entstehende Unruhe zu verringern wurde der Dienstplan in der Art und Weise umgestellt, dass wenigstens eine Woche lang immer der/die gleiche Assistenzarzt/ärztin Sie während Ihres stationären Aufenthaltes betreut.

Als Krankenhaus ist es uns - außer im Notfall - nicht erlaubt, gesetzlich versicherte Kassenpatient*innen ohne Überweisung durch einen Facharzt/Fachärztin für Chirurgie zu behandeln („Facharztfilter“). Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Kassen möchten, dass ihre Versicherten - wann immer möglich - bei niedergelassenen und kassenärztlich zugelassenen Ärzt*innen behandelt werden.

  • Lediglich in den Fällen, wo niedergelassene Kassenärzt*innen der Meinung sind, dass eine spezialisierte Behandlung in einem Zentrum erforderlich ist, sollen gesetzlich versicherte Kassenpatient*innen an ein Krankenhaus überwiesen werden.
  • Eine Ausnahme hiervon bildet die Einweisung zur krankenhausärztlichen Behandlung durch den Hausarzt/ärztin, falls dieser der Auffassung ist, dass eine unverzügliche Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Dabei wird im Rahmen dieser Einweisung durch die im Krankenhaus tätigen Ärzt*innen geprüft, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder die ambulante Untersuchung oder Behandlung ausreicht.
  • Eine weitere Ausnahme bilden Behandlungen im Krankenhaus im Rahmen ambulanter Operationen, also in den Fällen wo bereits bei Vorstellung des Patienten im Krankenhaus klar ist, dass der geplante Eingriff auch sicher als ambulante Operation durchgeführt werden kann.

Privat versicherte Patient*innen (freie Arztwahl) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Dies ist möglich, allerdings übernimmt Ihre Kasse in diesen Fällen nicht die Kosten der ambulanten Behandlung. Da eine kostenfreie Behandlung durch das Krankenhaus berufsrechtlich nicht erlaubt ist, erfolgt in diesen Fällen eine Abrechnung der Leistungen nach dem einfachen Satz der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Kosten einer stationären Behandlung oder einer ambulant durchzuführenden Operation werden aber von Ihrer Kasse übernommen. Die Kosten einer ambulanten Behandlung betragen normalerweise für Beratung und körperliche Untersuchung durchschnittlich ca. 20 €, können aber im Falle erforderlicher Zusatzuntersuchungen (Röntgen, Computertomographie, Kernspintomographie (MRT), Blut-Laborbestimmungen) höher ausfallen.

Sollten Sie eine ambulante ärztliche Behandlung auf eigene Kosten in unserer Klinik wünschen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten sowie die ggf. entstehenden Kosten, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben.

Zur Operation

Auch wenn das Klinikum Darmstadt akademisches Lehrkrankenhaus ist und Medizinstudenten in ihrem letzten Studienjahr in unserer Klinik ausbildet werden, wird keine Operation - egal welcher Größe - von einem Medizinstudenten durchgeführt. Unsere Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ´ler) sind zwar während der Operationen anwesend und halten medizinische Haken zum Offenhalten der Wunde, sie sollen aber nur durch Zuschauen die wichtigsten operativen Eingriffe in der Medizin kennen lernen. Es ist eine Vorgabe aller medizinischen Fachgesellschaften, dass jede Operation von einem Facharzt (Oberarzt) begleitet werden muss (Facharztstandard) und ein Verstoß dagegen führt im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen. Welcher Oberarzt die Operation durchführt hängt zum einen von dessen Verfügbarkeit und zum anderen von seinem operativen Schwerpunkt ab. Aber auch der Wunsch des Patienten wird wenn immer möglich berücksichtigt.

Selbstverständlich wird die Operation, auch wenn sie vom Oberarzt begleitet wird, nicht immer persönlich und unmittelbar von ihm durchgeführt, sondern gelegentlich auch von einem Assistenzarzt im entsprechenden Ausbildungsstand unter Anleitung und Überwachung des  anwesenden Oberarztes, der die persönliche Verantwortung für die Operation trägt. Man kann diesen Vorgang sehr gut mit der Fliegerei vergleichen. Auch hier ist der Kapitän im Cockpit anwesend wenn der Co-Pilot landet oder startet und überwacht diesen bzw. greift falls erforderlich ein.

Die Planung des OP-Programmes an einer Klinik unserer Größenordnung, die jederzeit auch eine Akutbehandlung frischer Unfälle oder Verletzungen sicherstellen muss, ist sehr aufwendig und muss entsprechend der schwierigen Planung im Voraus sehr flexibel gestaltet werden.

So ist es möglich, dass eine geplante Operation aufgrund unvorhersehbarer medizinischer Gründe (bspw. vor der OP erforderliche Dialyse, Einstellung eines entgleisten Blutzuckerwertes u.s.w.) entweder erst zu einem späteren Tageszeitpunkt erfolgen kann, oder aufgrund des Ausfalls von anderen Operationen, Ihre geplante Operation zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie auch anwesend sind und zur Verfügung stehen. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu früher, Patienten erst am Tag der Operation stationär aufgenommen werden dürfen und in der nur kurzen verfügbaren Zeit bis zur Operation ggf. noch weitere Untersuchungen erfolgen müssen. Zudem müssen vor der Operation auch viele administrative Aufgaben erledigt werden. Um hier einen gewissen zeitlichen Puffer für diese Tätigkeiten zu haben ist es wichtig, dass Sie bereits um 6:45 Uhr erscheinen.

Als Krankenhaus der Maximalversorgung müssen wir die ärztliche Versorgung aller Patienten rund um die Uhr auf höchstem Niveau sicherstellen. Gerade in der Chirurgie kommen häufig unangemeldet akut und lebensbedrohlich erkrankte Patienten über die Notaufnahme in unser Haus, die sehr rasch einer operativen Behandlung bedürfen. Es ist ethisch und medizinisch daher nicht vertretbar, weniger dringliche oder planbare Operationen vorzuziehen und lebensbedrohlich erkrankte Menschen warten zu lassen. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie einen medizinischen Notfall erleiden können und dann auch möglichst rasch operativ versorgt werden müssen. Bedauerlicherweise ist es in Anbetracht des Kostendruckes und der Ökonomisierung im Gesundheitswesen nicht möglich, Operationssäle einschließlich des benötigten Personals für solche Fälle kontinuierlich frei zu halten, um sie nur bei Bedarf zu betreiben. Wegen der Unplanbarkeit von Notfällen ist es schwierig, „Puffer“ einzuplanen, da an einem Tag gar kein Akutnotfall zu versorgen ist, während am nächsten Tag plötzlich fünf Notfälle gleichzeitig eine dringliche Behandlung im OP benötigen. Als Haus der Maximalversorgung bekommen wir zusätzlich noch ungeplante Patienten aus anderen Darmstädter Krankenhäusern. Auch ist es möglich, dass eine Operation deutlich länger dauert als ursprünglich geplant und die Verschiebungen im OP-Programm dazu führen, dass wir Ihre geplante Operation verschieben müssen.

Seien Sie aber sicher, dass wir, wann immer möglich versuchen, Sie frühzeitig über eine Verschiebung Ihrer Operation zu informieren. Leider ist aber auch das nicht immer möglich, da sich die Situation innerhalb kurzer Zeit aus den o.g. Gründen ändern kann. Sollten Ihr Eingriff verschoben worden sein, versuchen wir Ihnen möglichst rasch einen neuen OP-Termin zu geben und diesen möglichst einzuhalten. Sollte an diesem Ersatztermin wieder ein hohes Notfallaufkommen auftreten, werden zunächst alle bis dato noch nicht verschobenen geplanten Eingriffe verschoben und erst in einer zweiten Stufe bereits verschobene Eingriffe erneut verschoben. Es ist uns sehr bewusst, dass die Verschiebung einer Operation für Sie eine erhebliche psychische und organisatorische Belastung bedeutet. Wir hoffen aber auf Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir alles versuchen Ihren OP-Termin zu halten.

Im Krankenhaus / zur Behandlung

Auch wenn die Betreuung auf Station und in der Ambulanz vornehmlich von Ihrem zuständigen Stationsarzt bzw. Ambulanzarzt erfolgt, finden zweimal täglich (frühmorgens und am Nachmittag) Besprechungen mit allen Assistenzärzten, allen Oberärzten sowie mit dem Chefarzt der Klinik statt. Hier werden alle angefertigten Röntgenbilder, das OP-Programm, der OP-Ablauf sowie die medizinischen Probleme aller Patienten besprochen, um sicherzustellen, dass keine Befunde oder Diagnosen übersehen werden.

Zudem dienen diese Besprechungen der Überwachung der Qualität des operativen Ergebnisses. Im Rahmen dieser Besprechungen fließen die Erfahrungen des Chefarztes und aller Oberärzte ein, um sicherzustellen, dass Ihnen die bestmöglichste Therapie zu Gute kommt. Nach dem „Mehraugenprinzip“ wird das Risiko einer Fehleinschätzung reduziert. Es kann daher vorkommen, dass in diesen Besprechungen das operative oder nachoperative Vorgehen geändert bzw. angepasst wird. Das mag im ersten Augenblick für Sie verwirrend sein, aber letztendlich dient dieses Vorgehen Ihrer Gesundheit, da so eine Fehlentscheidung eines einzelnen Arztes vermieden wird.

Bereits bei der stationären Aufnahme wird Ihre häusliche Versorgungssituation geprüft sowie mit Ihnen oder Ihren Angehörigen besprochen, ob eine Reha-Maßnahme nach der stationären Therapie erforderlich ist. Sollte die häusliche Versorgung nach der stationären Behandlung nicht gesichert sein oder sollte eine Reha-Maßnahme erforderlich sein, wird frühzeitig – möglichst noch am Tag der Aufnahme – der Sozialdienst eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmert. Bedenken Sie bitte, dass selbst wenn wir von ärztlicher Seite eine Reha-Maßnahme befürworten und unterstützen, diese von den Kostenträgern nicht immer genehmigt werden. Auch wird durch einige gesetzliche Kassen das Wahlrecht bezüglich der in Frage kommenden Rehakliniken zum Teil erheblich eingeschränkt. Auch kann es bis zur Genehmigung der Reha-Maßnahme oder bis zur Zusage der Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse zu Verzögerungen kommen, die wir nicht zu verantworten haben. Um eine möglichst rasche Bearbeitung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn Sie uns möglichst rasch mitteilen, falls häusliche Probleme vorliegen, die Ihrer Entlassung im Wege stehen. Aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwandes und der uneinheitlichen Regelung durch verschiedene Krankenkassen erfolgt die gesamte organisatorische Planung durch den Sozialdienst unserer Klinik. Trotzdem steht Ihnen Ihr behandelnder Stationsarzt gerne bei Rückfragen zusätzlich zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der behandelnde Stationsarzt nicht rund um die Uhr für Gespräche mit Angehörigen zur Verfügung stehen kann. Insbesondere während der Visiten oder Verbandswechsel, die am Vormittag erfolgen, ist ein Gespräch nicht möglich, da dies den Routineablauf und Tagesablauf erheblich stören würde. In der Chirurgie kann es auch immer vorkommen, dass der Stationsarzt kurzfristig in den OP gerufen wird und trotz Verabredung nicht greifbar ist.

Falls Sie ein Gespräch wünschen, teilen Sie dies bitte der Stationssekretärin mit, damit sie einen Termin am Nachmittag mit dem behandelnden Arzt vereinbaren kann. Gerne rufen wir Sie auch zurück. Telefonische Anfragen können wir aber nur dann beantworten, wenn uns der nachfragende Angehörige persönlich bekannt ist, da wir telefonisch nicht die Identität des Anrufers prüfen können und wir der medizinischen Schweigepflicht unterliegen. Bedenken Sie bitte, dass Gespräche mit Angehörigen oder Bekannten aus oben genannten Gründen die schriftliche Zustimmung des Patienten voraussetzt. Wird diese nicht erteilt, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen, selbst wenn Sie enger Angehöriger sind. Da ein Stationsarzt 25-30 Patienten betreut, bitten wir Sie diese Gespräche auf einen Angehörigen zu bündeln, da es zeitlich sehr aufwendig ist, wenn wegen eines Patienten der behandelnde Stationsarzt mit mehreren Angehörigen und dies zum Teil wiederkehrend sprechen soll.

Die Chefarztvisite an Ihrem Bett findet einmal wöchentlich, meistens Donnerstags, zwischen 8 und 12:00 Uhr statt. Sollte diese aufgrund eines ungeplanten Notfalles oder anderen ungeplanter Ereignisse ausfallen, wird sie am Folgetag abgehalten. 

Unabhängig von der Chefarztvisite findet täglich morgens eine Visite durch den zuständigen Stationsarzt, sowie ein- bis zweimal wöchentlich und bei besonderem Klärungsbedarf eine Oberarztvisite statt.

In der Regel informieren wir Sie bereits, je nach Liegedauer, ein- bis mehrere Tage vorher über den geplanten Entlassungstermin. Dieser kann sich allerdings auch kurzfristig verschieben, falls unerwartet medizinische Probleme auftreten oder wir der Auffassung sind, Ihre Genesung über einen längeren Zeitraum überwachen zu müssen. Der häufigste Grund einer Verschiebung des Entlassungstermins sind aber Probleme bei der Verlegung in die weitere stationäre Nachbehandlung, wie zum Beispiel Reha-Kliniken, die gelegentlich aus Kapazitätsgründen eine zugesicherte Übernahme kurzfristig absagen. Grund für eine Verzögerung können auch neu aufgetretene oder bis dato nicht erkannte häusliche Versorgungsprobleme sein, die zuerst gelöst werden müssen.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie von uns einen ausführlichen Arztbrief, ggf. die angefertigten Röntgenbilder (auf CD), die Entlassmedikation und ggf. benötigte Verordnungen. Wir organisieren, falls nötig, Ihren Transport nach Hause oder in die weiterbehandelnde Einrichtung. Des Weiteren organisieren wir für Sie einen Nachuntersuchungstermin in unserer Chirurgischen Ambulanz, wenn weitere Kontrolle erforderlich sind. Wir streben eine Entlassung gegen 10 Uhr morgens an. Bis der administrative Teil erledigt und der endgültige Arztbrief ausgedruckt vorliegt, dauert es aber manchmal, zum Beispiel wegen Notfällen, auch länger. Auf Wunsch kann die Entlassung auch früher oder später erfolgen, falls Sie zum Beispiel erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Ambulant operierte Patienten werden in der Regel frühestens 6 Stunden nach Ihrem operativen Eingriff entlassen. Die Nachbeobachtung dient dazu, sicherzustellen, dass keine unerwarteten Nebenwirkungen durch die Narkose oder Operation auftreten. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit, auch wenn Sie sich subjektiv bereits gut fühlen. Vor Entlassung ist eine abschließende ärztliche Kontrolle erforderlich, mit der es gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann, falls der Arzt noch anderswo gebunden ist. Bei Entlassung aus der ambulanten Behandlung erhalten Sie ebenfalls einen Arztbrief und gegebenenfalls einen Termin zur Nachkontrolle.

Feedback

Über Lob freuen wir uns immer sehr und es bestätigt uns in unserem tagtäglichen Tun. Ein freundliches Dankschreiben eines dankbaren Patienten oder Angehörigen wird immer über unser Lob- und Beschwerdebüro an alle Beteiligten weitergeleitet und stets sehr positiv aufgenommen.

Von persönlichen Geschenken oder Geldzuwendungen an einzelne Personen bitten wir Abstand zu nehmen, da wir dies zum einen nicht erwarten und zum anderen nicht annehmen dürfen - die Annahme von geldwerten Vorteilen kann eine außerordentliche Kündigung oder personalrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, da dies den Vorwurf der Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme erwecken kann.

Falls es Ihnen ein persönliches Anliegen ist, Ihre Dankbarkeit mit einer Geldzuwendung auszudrücken, besteht die Möglichkeit eine Spende an den Verein der Freunde und Förderer des Klinikums Darmstadt e.V. zu richten. Aus diesen Spendengeldern werden beispielsweise medizinische Geräte, ergänzende Ausstattung oder therapeutische Angebote finanziert, die allen Patienten des Klinikums und allen Bewohnerinnen der Altenheime und Wohneinrichtungen zu Gute kommen. Selbstverständlich können auch zweckgebundene Spenden an den Förderverein gerichtet werden, wenn eine bestimmte Station oder Klinik am Herzen liegt.

Falls Sie etwas in Ihrer Behandlung zu beanstanden haben, können Sie sich bei Beschwerden bezüglich der ärztlichen Behandlung entweder an Ihren behandelten Stationsarzt, oder bei Beschwerden über die Pflege an die zuständige Stations- oder Schichtleitung der Pflege wenden. Falls Sie sich mit Ihrer Beschwerde nicht an die genannten Ansprechpartner wenden möchten, oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beschwerde nicht ernst genommen wird, können Sie sich an den Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, Prof. Lorenz, wenden. Entweder Sie sprechen ihn während der einmal wöchentlich durchgeführten Chefarztvisite an, oder Sie nehmen Kontakt mit seinem Sekretariat (Frau Wagner,  06151 – 107 - 6001) auf. 

Außerdem steht Ihnen, wenn Sie es wünschen, unser Lob- und Beschwerdemanagement zur Seite: Wenn Sie sich dorthin wenden, wird zum Beispiel Ihre Beschwerde an die passende Person weitergeleitet und Sie erhalten eine persönliche Antwort auf Ihr Anliegen. Scheuen Sie sich bitte nicht, Beschwerden frei heraus zu äußern. Sie fallen nicht auf Sie oder Ihre Angehörigen zurück. Nur wenn Sie Probleme uns gegenüber offen ansprechen, können wir diese lösen, um in Zukunft noch besser zu werden. Das kommt dann auch anderen Patienten zugute.