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Häufig gestellte Fragen

Zur Ambulanz

Unsere Ärzt*innen müssen rund um die Uhr und 7 Tage die Woche, sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen, die ärztliche Versorgung sicherstellen. Um die nötigen Ruhezeiten und das Arbeitszeitschutzgesetz nicht zu brechen muss ein entsprechender Freizeitausgleich sichergestellt werden. Damit soll vermieden werden, dass übernächtigte oder erschöpfte Ärzt*innen einen Fehler begehen oder Sie oder sich gesundheitlich gefährdet. Dieser Ausgleich für geleistete Nachtarbeit oder Wochenend- und Feiertagsarbeit führt dazu, dass wir häufig unsere Assistenzärzt*innen auf Station austauschen müssen. Um die dadurch entstehende Unruhe zu verringern wurde der Dienstplan in der Art und Weise umgestellt, dass wenigstens eine Woche lang immer die gleichen Assistenzärzt*innen Sie während Ihres stationären Aufenthaltes betreut.

Als Krankenhaus ist es uns - außer im Notfall - nicht erlaubt, gesetzlich versicherte Kassenpatient*innen ohne Überweisung durch eine/n Facharzt/ärztin für Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie zu behandeln („Facharztfilter“). Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Kassen möchten, dass Ihre Versicherten - wann immer möglich - bei niedergelassenen und kassenärztlich zugelassenen Ärzt*innen behandelt werden. Lediglich in den Fällen, wo niedergelassene Kassenärzt*innen der Meinung sind, dass eine spezialisierte Behandlung in einem Zentrum erforderlich ist, sollen gesetzlich versicherte Kassenpatient*innen an ein Krankenhaus überwiesen werden. 

Eine Ausnahme hiervon bildet die Einweisung zur krankenhausärztlichen Behandlung durch den Hausarzt/ärztin, falls diese/r der Auffassung ist, dass eine unverzügliche Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Dabei wird im Rahmen dieser Einweisung durch die im Krankenhaus tätigen Ärzt*innen geprüft, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder die ambulante Untersuchung oder Behandlung ausreicht.

Eine Ausnahme sind Behandlungen im Krankenhaus im Rahmen ambulanter Operationen, also in den Fällen wo bereits bei Vorstellung der Patient*innen im Krankenhaus klar ist, dass eine ambulante Operation sicher erfolgt. 

Berufsunfälle (berufsgenossenschaftliche Patienten, sog. D-Fälle) sowie privat versicherte Patient*innen (freie Arztwahl) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Dies ist möglich, allerdings übernimmt Ihre Kasse in diesen Fällen nicht die Kosten der ambulanten Behandlung. Da eine kostenfreie Behandlung durch das Krankenhaus berufsrechtlich nicht erlaubt ist, erfolgt in diesen Fällen eine Abrechnung der Leistungen nach dem einfachen Satz der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte). 

Die Kosten einer stationären Behandlung oder einer ambulant durchzuführenden Operation werden aber von Ihrer Kasse übernommen. 

Die Kosten einer ambulanten Behandlung betragen normalerweise für Beratung und körperliche Untersuchung durchschnittlich ca. 20 €, können aber im Falle erforderlicher Zusatzuntersuchungen (Röntgen, Computertomographie, Kernspintomographie (MRT), Blut-Laborbestimmungen) höher ausfallen.

Sollten Sie eine ambulante ärztliche Behandlung auf eigene Kosten in unserer Klinik wünschen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten sowie die ggf. entstehenden Kosten, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben.

Zur Operation

Auch wenn das Klinikum Darmstadt akademisches Lehrkrankenhaus ist und Medizinstudierende in ihrem letzten Studienjahr in unserer Klinik ausbildet werden, wird keine Operation - egal welcher Größe - von einer/m Medizinstudent*in durchgeführt. Unsere Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ´ler) sind zwar während der Operationen anwesend und halten medizinische Haken zum Offenhalten der Wunde, sie sollen aber nur durch Zuschauen die wichtigsten operativen Eingriffe in der Medizin kennen lernen. Es ist eine Vorgabe aller medizinischen Fachgesellschaften, dass jede Operation von einem Facharzt/Fachärztin (Oberarzt/ärztin) begleitet werden muss (Facharztstandard) und ein Verstoß dagegen führt im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen. Welcher Oberarzt/ärztin die Operation durchführt hängt zum einen von dessen Verfügbarkeit und zum anderen von seinem operativen Schwerpunkt ab. Aber auch der Wunsch der Patient*innen wird wenn immer möglich berücksichtigt.

Selbstverständlich wird die Operation, auch wenn sie vom Oberarzt/ärztin begleitet wird, nicht immer persönlich und unmittelbar von ihm durchgeführt, sondern gelegentlich auch von einem Assistenzarzt/ärztin im entsprechenden Ausbildungsstand unter Anleitung und Überwachung des  anwesenden Oberarztes, der die persönliche Verantwortung für die Operation trägt. Man kann diesen Vorgang sehr gut mit der Fliegerei vergleichen. Auch hier ist der Kapitän/in im Cockpit anwesend wenn der Co-Pilot/in landet oder startet und überwacht diesen bzw. greift falls erforderlich ein.

Die Planung des OP-Programmes an einer Klinik unserer Größenordnung, die jederzeit auch eine Akutbehandlung frischer Unfälle oder Verletzungen sicherstellen muss, ist sehr aufwendig und muss entsprechend der schwierigen Planung im Voraus sehr flexibel gestaltet werden.

So ist es möglich, dass eine geplante Operation aufgrund unvorhersehbarer medizinischer Gründe (bspw. vor der OP erforderliche Dialyse, Einstellung eines entgleisten Blutzuckerwertes u.s.w.) entweder erst zu einem späteren Tageszeitpunkt erfolgen kann, oder aufgrund des Ausfalls von anderen Operationen, Ihre geplante Operation zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie auch anwesend sind und zur Verfügung stehen. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu früher, Patienten erst am Tag der Operation stationär aufgenommen werden dürfen und in der nur kurzen verfügbaren Zeit bis zur Operation ggf. noch weitere Untersuchungen erfolgen müssen. Zudem müssen vor der Operation auch viele administrative Aufgaben erledigt werden. Um hier einen gewissen zeitlichen Puffer für diese Tätigkeiten zu haben ist es wichtig, dass Sie bereits um 6:45 Uhr erscheinen.

Als Haus der Maximalversorgung müssen wir die ärztliche Versorgung aller Patient*innen rund um die Uhr auf höchstem Niveau sicherstellen. Gerade in der Unfallchirurgie kann es unvorhergesehen in Folge eines Unfalles in unserem Einzugsgebiet (Verkehrsunfall, Berufsunfälle, frische dringlich zu behandelnde Brüche u.s.w.) erforderlich sein, rasch eine unfallchirurgisch-orthopädische Behandlung einzuleiten um gesundheitliche Schäden von frisch verletzten Patient*innen abzuweisen oder deren Schmerzen zu lindern.

Es ist ethisch und medizinisch daher nicht vertretbar, nicht dringliche und planbare Operationen vorzuziehen und frisch verletzte Patient*innen, die dringend medizinische Hilfe benötigen, warten zu lassen. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie jederzeit Opfer eines medizinischen Notfalles sein können und dann möglichst rasch operativ versorgt sein wollen.

Bedauerlicherweise ist es in Anbetracht des Kostendruckes und der Ökonomisierung im Gesundheitswesen nicht möglich einen oder mehrere Operationssäle einschließlich des benötigten Personals für solche Fälle kontinuierlich frei zu halten und nur bei Bedarf diese zu betreiben. Auch ist es wegen der Unplanbarkeit von Notfällen schwierig gewisse „Puffer“ freizuhalten, da es durchausmöglich ist, dass an einem Tag kein Notfall akut zu versorgen ist, während am nächsten Tag plötzlich und unerwartet z.B. fünf Notfälle eine dringliche Behandlung benötigen.

Erschwert wird dies noch durch die Tatsache, dass wir als Haus der Maximalversorgung ggf. auch Patient*innen aus anderen Darmstädter Krankenhäuser zur chirurgischen Versorgung übernehmen müssen. Auch ist es möglich, dass eine Operation deutlich länger dauern kann als ursprünglich geplant und es hierdurch zu Verschiebungen im OP-Programm kommen kann und wir aus diesen Gründen Ihre geplante Operation verschieben müssen.

Seien Sie sicher, dass wir, wann immer möglich, versuchen Sie frühzeitig über eine Verschiebung Ihrer Operation zu informieren. Bedauerlicherweise ist das nicht immer möglich, da sich Unfälle und Notfälle nur schwierig planen lassen und sich die Situation innerhalb von wenigen Stunden ändern kann. Sollten Sie verschoben worden sein, versuchen wir Ihnen möglichst rasch einen neuen OP-Termin zu geben und diesen möglichst einzuhalten. Sollte an diesem Ersatztermin unerwartet wieder ein hohes Notfallaufkommen auftreten, werden zunächst alle bis dato noch nicht verschobenen geplanten Eingriffe verschoben und erst in einer zweiten Stufe bereits verschobene Eingriffe erneut verschoben.

Es ist uns durchaus bewusst, dass die Verschiebung einer Operation für Sie eine erhebliche organisatorische und psychische Belastung bedeutet, wir hoffen aber auf Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir alles versuchen Ihren OP-Termin zu halten.

Den Zeitpunkt der Operation entscheidet immer der/die Patient/in. Wir behandeln keine Röntgenbilder, sondern Patient*innen. Anhand der Bilder können wir zwar den Gelenkverschleiß erkennen, über den tatsächlichen Leidensdruck der Patient*innen sagen sie jedoch wenig aus. Die Arthrose selbst ist in der Regel auch nicht schmerzhaft, sondern die begleitende und durch die Arthrose verursachte Entzündung des Gelenkes (Arthritis) bestimmt die Schmerzhaftigkeit und das Beschwerdebild. Je nach Ausmaß der begleitenden Entzündung (Arthritis) klagen typische Arthrosepatient*innen über mehr oder weniger Schmerzen im betroffenen Gelenk. Dies führt auch zu dem klassischerweise „wellenartigen“ Verlauf der Gelenkschmerzen, in dem auch Phasen ohne wesentliche Gelenkschmerzen vorhanden sind. Erst im Spätstadium werden die schmerzfreien Intervalle kürzer und es tritt ein dauerhafter Gelenkschmerz auf.

Wir beraten sie gerne individuell über alle therapeutischen Möglichkeiten und planen mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände das weitere Vorgehen.

Wenn Sie einen Termin zum Gelenkersatz in unserer Klinik erhalten haben, dann sieht der zeitliche Ablauf in der Regel  wie folgt aus:

1. Tag: OP-Vorbereitung (Gespräche mit Operateur, Stations- und Narkosearzt, Blutentnahme, EKG, ggf. weiterführende Untersuchungen).

2. Tag: Operation mit anschließender Überwachung im sog. „Aufwachraum“. Sobald Sie ganz wach sind, geht es wieder auf Ihre gewohnte Station zurück. Ausruhen und weiterführen der bereits im OP begonnenen individuellen Schmerztherapie.

3-8 Tag: Tägliche Visiten durch den Stationsarzt mit regelmäßigen Wundkontrollen. Intensive Krankengymnastik und Mobilisation (jeden Tag ein bisschen mehr) und Besuch des Sozialdienstes mit Organisation einer anschließenden Rehabehandlung in einer Einrichtung ihrer Wahl (vorbehaltlich der Zustimmung Ihrer Krankenversicherung).

9. Tag: Verlegung in die Rehaklinik mittels Krankentransport (wird selbstverständlich von uns organisiert) mit sämtlichen Entlassungspapieren.

Im Krankenhaus / zur Behandlung

Auch wenn die Betreuung auf Station und in der Ambulanz vornehmlich von Ihrem zuständigen Stationsarzt/ärztin bzw. Ambulanzarzt/ärztin erfolgt, finden zweimal täglich (frühmorgens und am Nachmittag) Besprechungen mit allen Assistenzärzt*innen, allen Oberärzt*innen sowie mit dem Chefarzt der Klinik statt. Hier werden alle angefertigten Röntgenbilder, das OP-Programm, der OP-Ablauf sowie die medizinischen Probleme aller Patient*innen besprochen, um sicherzustellen, dass keine Befunde oder Diagnosen übersehen werden.

Zudem dienen diese Besprechungen der Überwachung der Qualität des operativen Ergebnisses. Im Rahmen dieser Besprechungen fließen die Erfahrungen des Chefarztes und aller Oberärzt*innen ein, um sicherzustellen, dass Ihnen die bestmöglichste Therapie zu Gute kommt. Nach dem „Mehraugenprinzip“ wird das Risiko einer Fehleinschätzung reduziert. Es kann daher vorkommen, dass in diesen Besprechungen das operative oder nachoperative Vorgehen geändert bzw. angepasst wird. Das mag im ersten Augenblick für Sie verwirrend sein, aber letztendlich dient dieses Vorgehen Ihrer Gesundheit, da so eine Fehlentscheidung eines einzelnen Arztes vermieden wird.

Bereits bei der stationären Aufnahme wird Ihre häusliche Versorgungssituation geprüft sowie mit Ihnen oder Ihren Angehörigen besprochen, ob eine Reha-Maßnahme nach der stationären Therapie erforderlich ist. Sollte die häusliche Versorgung nach der stationären Behandlung nicht gesichert sein oder sollte eine Reha-Maßnahme erforderlich sein, wird frühzeitig – möglichst noch am Tag der Aufnahme – der Sozialdienst eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmert.

Bedenken Sie bitte, dass selbst wenn wir von ärztlicher Seite eine Reha-Maßnahme befürworten und unterstützen, diese von den Kostenträgern nicht immer genehmigt werden. Auch wird durch einige gesetzliche Kassen das Wahlrecht bezüglich der in Frage kommenden Rehakliniken zum Teil erheblich eingeschränkt. Auch kann es bis zur Genehmigung der Reha-Maßnahme oder bis zur Zusage der Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse zu Verzögerungen kommen, die wir nicht zu verantworten haben.

Um eine möglichst rasche Bearbeitung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn Sie uns möglichst rasch mitteilen, falls häusliche Probleme vorliegen, die Ihrer Entlassung im Wege stehen. Aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwandes und der uneinheitlichen Regelung durch verschiedene Krankenkassen erfolgt die gesamte organisatorische Planung durch den Sozialdienst unserer Klinik. Trotzdem steht Ihnen Ihr behandelnder Stationsarzt/ärztin gerne bei Rückfragen zusätzlich zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der behandelnde Stationsarzt/ärztin nicht rund um die Uhr für Gespräche mit Angehörigen zur Verfügung stehen kann. Insbesondere während der Visiten oder während der Verbandswechsel, die am Vormittag erfolgen, ist ein Gespräch nicht möglich, da dies den Routineablauf und Tagesablauf erheblich stört. Falls Sie ein Gespräch wünschen, teilen Sie dies bitte der Stationssekretärin mit, damit sie einen Termin am Nachmittag mit den behandelnden Ärzt*innen vereinbaren kann, gerne rufen wir Sie auch zurück.

  • Telefonische Anfragen können wir aber nur dann beantworten, wenn uns der nachfragende Angehörige persönlich bekannt ist, da wir telefonisch nicht die Identität des Anrufers prüfen können und wir der medizinischen Schweigepflicht unterliegen.
  • Bedenken Sie bitte, dass Gespräche mit Angehörigen oder Bekannten aus o.g. Gründen die Zustimmung der Patient*innen voraussetzt.
  • Wird diese nicht erteilt, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen, selbst wenn Sie enger Angehöriger sind.

Da jeweils ein Stationsarzt/ärztin 25 Patient*innen betreut, bitten wir Sie diese Gespräche auf einen Angehörigen zu bündeln, da dies zeitlich sehr aufwendig ist, wenn mit mehreren Angehörigen und dies zum Teil wiederkehrend gesprochen werden soll.

Die Chefarztvisite an Ihrem Bett findet einmal wöchentlich Mittwochnachmittags zwischen 13 und 15 Uhr statt. Sollte diese ausnahmsweise einmal aufgrund eines ungeplanten Notfalles oder anderen ungeplanten Ereignisses ausfallen, wird diese am Folgetag zur gleichen Zeit wiederholt. Unabhängig von der Chefarztvisite findet eine tägliche Visite durch den/die zuständigen Stationsarzt/ärztin sowie ein- bis zweimal wöchentlich eine Oberarztvisite statt.

In der Regel informieren wir Sie bereits mehrere Tage vorher über den geplanten Entlassungstermin. Dieser kann sich allerdings auch kurzfristig verschieben, falls unerwartet medizinische Probleme auftreten oder wir der Auffassung sind Ihre Genesung über einen längeren Zeitraum überwachen zu müssen. Der weitaus häufigste Grund einer Verschiebung des Entlassungstermins sind aber Probleme bei der Verlegung in die weitere stationäre Nachbehandlung, wie z.B. Reha-Kliniken, die gelegentlich aus Kapazitätsgründen eine zugesicherte Übernahme absagen. Grund für eine Verzögerung können aber auch neu aufgetretene oder bis dato nicht erkannte häusliche Versorgungsprobleme sein, die zuerst gelöst werden müssen.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie von uns einen ausführlichen Arztbrief sowie die angefertigten Röntgenbilder (als CD) und wir organisieren Ihren Transport nach Hause oder in die weiterbehandelnde Einrichtung, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Des Weiteren organisieren wir für Sie auch einen Nachuntersuchungstermin in unserer Chirurgischen Ambulanz.

Bis der administrative Teil erledigt und der endgültige Arztbrief ausgedruckt vorliegt, vergeht einige Zeit, so dass Sie meist gegen 10 Uhr am Vormittag entlassen werden. Gelegentlich kann die Entlassung auch früher erfolgen oder auf Wunsch auch später, falls Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Ambulant operierte Patient*innen werden in der Regel frühestens 6 Stunden nach Ihrem operativen Eingriff entlassen, da wir sicherstellen müssen, dass keine unerwarteten Nebenwirkungen durch die Narkose oder Operation auftreten. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit, auch wenn Sie sich subjektiv gut fühlen. Vor Entlassung ist eine abschließende ärztliche Kontrolle erforderlich, so dass es gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann, falls der Arzt/die Ärztin noch anderswo gebunden ist. Bei Entlassung aus der ambulanten Behandlung erhalten Sie einen Arztbrief sowie einen Termin in unserer Elektivsprechstunde zur Nachkontrolle.

Feedback

Falls Sie etwas in Ihrer Behandlung zu beanstanden haben, können Sie sich bei Beschwerden bezüglich der ärztlichen Behandlung entweder an Ihren behandelten Stationsarzt/ärztin oder bei Beschwerden über die Pflege an die zuständige Stations- oder Schichtleitung der Pflege wenden.

Selbstverständlich steht Ihnen, falls Sie sich mit Ihrer Beschwerde nicht an die o.g. Ansprechpersonen wenden möchten oder Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beschwerde nicht ernstgenommen wird, an den Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie wenden. Entweder Sie sprechen Ihn während der einmal wöchentlich durchgeführten Chefarztvisite an oder nehmen Kontakt mit seinem Sekretariat ( 06151 / 107 - 6101) auf. Scheuen Sie sich bitte nicht Ihre Beschwerden zu äußern, nur wenn Sie Probleme ansprechen, können wir diese lösen, was auch anderen Patient*innen zu Gute kommt.

Sie können selbstverständlich auch Kontakt zu unserem Lob- und Beschwerdebüro aufnehmen.

Über Lob freuen wir uns immer sehr und es bestätigt uns in unserem tagtäglichen Tun. Ein freundliches Dankschreiben dankbare Patient*innen oder Angehörigen wird immer über unser Lob- und Beschwerdebüro an alle Beteiligten weitergeleitet und stets sehr positiv aufgenommen.

Von persönlichen Geschenken oder Geldzuwendungen an einzelne Personen bitten wir Abstand zu nehmen, da wir dies zum einen nicht erwarten und zum anderen nicht annehmen dürfen - die Annahme von geldwerten Vorteilen kann eine außerordentliche Kündigung oder personalrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, da dies den Vorwurf der Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme erwecken kann.

Falls es Ihnen ein persönliches Anliegen ist, Ihre Dankbarkeit mit einer Geldzuwendung auszudrücken, besteht die Möglichkeit eine Spende an den Verein der Freunde und Förderer des Klinikums Darmstadt e.V. zu richten. Aus diesen Spendengeldern werden beispielsweise medizinische Geräte, ergänzende Ausstattung oder therapeutische Angebote finanziert, die allen Patienten des Klinikums und allen Bewohnerinnen der Altenheime und Wohneinrichtungen zu Gute kommen. Selbstverständlich können auch zweckgebundene Spenden an den Förderverein gerichtet werden, wenn eine bestimmte Station oder Klinik am Herzen liegt.