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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Notfall?

Ein medizinischer Notfall, der eine sofortige Behandlung erfordert, besteht etwa bei

  • starker Atemnot
  • Bewusstlosigkeit
  • stark blutende Wunden
  • Herzbeschwerden
  • Verdacht auf Schlaganfall
  • Lähmungserscheinungen
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Vergiftungen
  • starken Schmerzen
  • schweren Verletzungen und Knochbrüchen

Was sollten Notfallpatient*innen mitbringen?

Falls Sie oder Ihre Angehörigen diese griffbereit haben:

  • Krankenkassen-Versicherungskarte bzw. Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse
  • Einweisung des behandelnden Arztes/Ärztin
  • Personalausweis
  • Vorhandene Arztbriefe
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Allergie-, Herzschrittmacher-, „Marcumar“-Pass, Mutter-Pass
  • Röntgenbilder (Foto oder CD)
  • Impfausweis
  • ggf. Tagesdosis ihrer Medikamente
  • einen Imbiss

Als Haus der Maximalversorgung sowohl in der Stadt Darmstadt als auch im Kreis Darmstadt-Dieburg ist unser Klinikum für die Notfallversorgung rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche für fast 450.000 Einwohner*innen in dieser Region verantwortlich.

Hinzu kommt noch, dass viele Patient*innen unsere Zentrale Notaufnahme mit Beschwerden insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden aufsuchen, obwohl ihre Behandlung eigentlich durch den kassenärztlichen Notdienst oder durch niedergelassene Ärzt*innen während der regulären Sprechstunde behandelt werden könnten. Dies geschieht zum Teil aus Unkenntnis oder weil viele Patient*innen entweder keine/n Hausarzt/Hausärztin mehr haben oder keinen zeitnahen Termin bei einer/m niedergelassenen Kassenarzt/Kassenärztin bekommen.

Zudem ziehen sich immer mehr Krankenhäuser aus der sehr kostenintensiven Notfallbehandlung zurück. Diese Faktoren führen zu einer Überlastung der Zentralen Notaufnahmen bundesweit. Diese Entwicklung muss politisch dringend gelöst werden.

Wir behandeln Patient*innen nach der medizinischen Dringlichkeit.

Neben Patient*innen, die uns zu Fuß erreichen, wird die Zentrale Notaufnahme noch vom Rettungsdienst (Notarzt, Rettungswagen) sowohl der Stadt als auch dem Kreis und den umgebenden Kreisen mit schwer kranken oder schwer verletzten Patient*innen angefahren.

Zudem werden uns auch viele medizinisch kritische Fälle, die nur am Klinikum Darmstadt behandelt werden können, von den umliegenden Krankenhäusern zugewiesen. Da diese Patient*innen unsere Zentrale Notaufnahme über die Liegendkrankenanfahrt erreichen, werden sie von den Wartenden nicht wahrgenommen, so dass fälschlicherweise der Eindruck entsteht, es gehe nicht voran oder dass es trotz leerem Wartebereich sehr lange dauert.

Die Reihenfolge der Behandlung erfolgt nach klaren Kriterien und unabhängig vom Versicherungsstatus. Im Rahmen der Anmeldung erfolgt eine erste Einstufung der medizinischen Behandlungsdringlichkeit durch das Pflegepersonal oder in unklaren Fällen durch die diensthabenden Ärzt*innen. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung werden Patient*innen identifiziert, bei denen Lebensgefahr besteht. Ein möglicher Herzinfarkt oder Darmverschluss hat eine andere Dringlichkeit als z.B. ein Außenknöchelbruch.

Neben der medizinischen Dringlichkeit spielt auch die zur Behandlung erforderliche Fachabteilung eine wichtige Rolle, da im Warteraum Patient*innen aus allen Fachrichtungen warten. Sollte dieser aber gerade auf Station oder im OP beschäftigt sein, kann es zu Verzögerungen in der Behandlung kommen.

Bedauerlicherweise nehmen der bürokratische Aufwand und die Dokumentation in der Medizin aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer mehr zu. Inzwischen verbringen Ärzt*innen und Pflegekräfte mehr Zeit am PC als an Patient*innen.

Dies bedauern wir sehr, allerdings sind wir hier an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. So muss jeder einzelne diagnostische Schritt und jeder Laborwert gegenüber den Kassen zeitaufwendig dokumentiert und ausführlich begründet werden.

Das Team der radiologisch-technische Assistent*innen führt alle Röntgenaufnahmen, sowohl auf den Intensiv- als auch von den Normalstationen im gesamten Klinikum durch und betreut zudem den Computertomographen. Sind dann noch sehr viele Röntgenaufnahmen von ambulanten Patient*innen durchzuführen, kann es zu Verzögerungen kommen.

Bei einem unklaren Verletzungs- oder Erkrankungsbild benötigt eine sorgfältige Diagnostik Zeit. Erst dann kann ein sinnvolles ärztliches Gespräch erfolgen. Zudem steht immer die Behandlung des/r kritisch kranken oder verletzten Patient*in im Focus.

Vor allem aus Gründen der medizinischen Schweigepflicht können Angehörige nur in Ausnahmefällen den Patient*innen in die Behandlungs- und Untersuchungsräume in der ZNA begleiten. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in der Regel durch die niedergelassenen Haus- oder Fachärzt*innen auszustellen. Lediglich im Ausnahmefall und bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen ist es uns von Seiten des Gesetzgebers erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu einer Dauer von 5 Tagen auszustellen. Zumeist verweisen wir daher an die weiterbehandelnden niedergelassenen Ärzt*innen.

Lediglich bei Privatversicherten und berufsgenossenschaftlich (BG) versicherten Patient*innen (Arbeitsunfälle) besteht keine Einschränkung bezüglich der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bei gesetzlich versicherten Patient*innen ist es uns von Seiten des Gesetzgebers nicht erlaubt, ein Rezept für Medikamente oder Krankengymnastik auszustellen. Hierzu sind ausschließlich die niedergelassenen Haus- oder Fachärzt*innen berechtigt.

Ausgenommen hiervon sind Privatversicherte und berufsgenossenschaftlich (BG) versicherte Patienten (Arbeitsunfälle). Hier besteht keine Einschränkung der Rezeptierung.