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1. Information

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

unsere rheumatologische Ambulanz hat eine eingeschränkte Kassenzulassung nach §116b SGB V, was bedeutet, dass wir gesetzlich versicherte Patienten nur unter bestimmten Bedingungen ambulant behandeln können.

 

Eine Behandlung in unserer Ambulanz ist grundsätzlich nur mit einer speziellen Überweisung nach §116b möglich.

 

Die Behandlungsmöglichkeit nach §116b bezieht sich ausschließlich auf schwere Verlaufsformen rheumatologischer Krankheitsbilder, bei denen über eine Gelenkmanifestation hinaus weitere Organsysteme betroffen sind, deren Therapie komplex und häufig von Komplikationen behaftet ist, sowie insbesondere Vaskulititden, Kollagenosen oder Myositiden soweit Organschäden drohen oder das Risiko einer vital bedrohten Symptomatik besteht.

 

Da wir Neuanfragen zunächst prüfen müssen, ist eine Anmeldung ohne Vorbefunde (gezielte Labordiagnostik, ggf. Röntgenuntersuchungen, andere Fachärztliche Befunde) in unserer Ambulanz nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, Patienten die nicht in unserer Ambulanz behandelt werden können an einen niedergelassenen Kollegen verweisen müssen.

2. Persönliche Daten
3. Fragebogen
4. Information zur Vorbereitung