„Ziel ist es für ganz Hessen die Organisation der Versorgung einheitlich zu regeln, um landesweit Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten zu schaffen.“ – Diana Stolz (Gesundheitsministerin Hessen)
Das neue Onkologiekonzept soll die Versorgung onkologischer Patient*innen in Hessen über die Sektorengrenzen hinaus strukturieren. Hierfür wird im Vergleich zum bisherigen Konzept auch die ambulante Versorgung (niedergelassene Ärzteschaft) miteinbezogen. Die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den hessischen Krankenhäusern und den niedergelassenen Praxen soll hiermit gefördert und unterstützt werden.
Prof. Dr. Höftberger (Präsident der HKG) beschreibt als weiteres Ziel des HOKs eine zentralisierte, hochspezialisierte onkologische Versorgung bei gleichzeitiger Behandlung und Betreuung der Patienten vor Ort sorgt - stationär wie ambulant – zu schaffen. Onkologische Patient*innen sollen demnach bevorzugt in zertifizierten Krebszentren behandelt werden, um von dem Know-How und der Expertise dieser etablierten Zentren zu profitieren.
- Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierten onkologischen Versorgung im Netzwerk
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Hessische Onkologiekonzept ein sektorenübergreifendes, flächendeckendes und fachlich gestuftes Netzwerk der Versorgung vor. Dieses besteht aus sechs onkologischen Versorgungsgebieten.
- Flächendeckende Verfügbarkeit onkologischer Kompetenz
Eine flächendeckende und intersektorale Behandlungskompetenz für onkologische Fälle soll aufgebaut werden. In jedem der sechs hessischen Versorgungsgebiete besteht mindestens ein onkologisches koordinierendes Krankenhaus, welches als G-BA-Zentrum ausgewiesen ist und zentrale Aufgaben im HOK übernimmt.
- Umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die interdisziplinäre Kooperation aller an der Behandlung Beteiligten beschränkt sich nicht auf eine Fachabteilung oder ein Organzentrum des koordinierenden Krankenhauses, sondern bezieht die gesamte, für eine optimale Behandlung erforderliche interdisziplinär-medizinische Kompetenz dieses Krankenhauses und der ambulanten therapeutischen und supportiven Versorgungsangebote ein.
- Unterstützung des Monitorings der onkologischen Versorgung durch das Hessische Krebsregister
Mit dem Hessischen Onkologiekonzept kann der weitere Ausbau der flächendeckenden, intersektoralen Krebsregistrierung in Hessen gefestigt werden, um möglichst vollzählige und vollständige Behandlungsdaten hessischer Krebspatient*innen zu erfassen.
- Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
Da Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen den Großteil ihrer Behandlungszeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten betreut werden, ist es unabdingbar, dass ein Onkologiekonzept auch die Behandlungspfade in der ambulanten Versorgung beschreibt.
- Psychosoziale Versorgung
Eine onkologische Erkrankung ist nicht allein ein somatisches Problem. Vielmehr ist es notwendig, auch die psychische und soziale Dimension der Erkrankung zu betrachten und im Onkologiekonzept darzustellen.
- Arbeit in qualitätsgesicherten Strukturen
Erklärtes Ziel ist es, den Anteil der in qualitätsgesicherten Strukturen des Hessischen Onkologiekonzepts behandelten Patient*innen konstant hochzuhalten. Darüber
hinaus wird angestrebt, den Anteil der Patient*innen, die innerhalb von den von der deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Strukturen behandelt werden, zu steigern.
- Umfassende Einbeziehung aller Unterstützungsangebote
Eine patientengerechte Behandlung kann sich nicht allein auf die ambulante und die stationäre Versorgung konzentrieren, sondern muss auch die weiteren Unterstützungsbedarfe mitberücksichtigen.