Ausschreibungen, Lieferkettengesetz, Hinweisgebersystem und AGBs
Stefan Lösch
Sonja Oppitz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Klinikum Darmstadt GmbH bekennt sich ausdrücklich zur Beachtung der Sorgfaltspflichten gemäß des LkSG.
Die Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie finden Sie hier.
Unseren Lieferantenkodex finden Sie hier.
Des Weiteren ermuntern wir alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und Dritte vermutete Verstöße gegen die Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie an unsere Beschwerdestelle zu melden.
Das Beschwerdeverfahren des LkSG der Klinikum Darmstadt GmbH ist über den folgenden Link abrufbar: https://klinikumdarmstadtbeschwerdeverfahren.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mögliche Compliance-Verstöße und rechtswidriges Verhalten können hier von allen Mitarbeitenden der Klinikum Darmstadt GmbH oder deren Töchterunternehmen sowie von Lieferanten oder Dritten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße in unserem Unternehmen erlangt haben, gemeldet werden.
Einen Hinweis können Sie wie folgt geben:
- Über die Homepage im web-basierten Hinweisgeberportal: https://klinikumdarmstadt.hinweisgeberexpertemeldeplattform.de/
- per Telefon unter: 089 21 52 74 33 (werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr)
- per E-Mail an folgende Adresse: info(at)hinweisgeberexperte.de