Erlaubnis zur Führung einer der nachfolgend aufgeführten Berufsbezeichnungen (Gemäß §1 der DKG-Empfehlungen zur pflegerischen Weiterbildung):
- Krankenschwestern, -pflegern
- Kinderkrankenschwestern, -pflegern
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
- Gesundheits- und Krankenpflegern
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern
- Altenpflegerinnen, Altenpflegern
- Pflegefachpersonen
Und: Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung vor der Fachweiterbildung im jeweiligen Fachgebiet.