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Klinikverbund Hessen begrüßt das MDK-Reformgesetz

Langjährige Forderungen und die Kritik der Krankenhäuser an der Abrechnungsprüfung zeigen Erfolg - weitere Baustellen aber bleiben noch zu bearbeiten

Der Klinikverbund Hessen e. V. begrüßt grundsätzlich den vom Bundesgesundheitsministerium am 03.05.2019 vorgelegten Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz. „Die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes von der Krankenversicherung, die Einführung von Obergrenzen für die Anzahl der Prüfungen sowie vor allem das Verbot der Aufrechnung strittiger Forderungen für die Krankenkassen sind langjährige Forderungen der Krankenhäuser, die mit dem Entwurf jetzt endlich angegangen werden,“ stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes fest. Der Gesetzentwurf sei überfällig, um eine Entlastung und Gerechtigkeit bei den übermäßigen Abrechnungsprüfungen zu erreichen.

„Die Loslösung des Medizinischen Dienstes von der Krankenversicherung - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - ist ein wichtiger Schritt und zwingende Voraussetzung für eine halbwegs faire Begutachtung,“ stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes fest. Die Krankenhäuser hätten sich oft wie eine Fußballmannschaft gefühlt, bei der immer der Schiedsrichter von der gegnerischen Mannschaft gestellt worden sei und entsprechend gepfiffen habe.

„Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, aber für uns an manchen Stellen nicht weit genug,“ ergänzt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Beispielsweise sei der Medizinische Dienst nur dann wirklich formal neutral, wenn auch die Krankenhausseite im Verwaltungsrat vertreten seien. Strafzahlungen aus den Rechnungsprüfungen lehne der Klinikverbund ab, da so nur noch mehr Mittel der Versorgung entzogen würde. Stattdessen müssten die durch Rechnungsprüfungen eingesparten Mittel wieder in die Versorgung investiert und zum Beispiel im Landesbasisfallwert berücksichtigt werden.

„Wir vermissen auch konkrete Qualitätsvorgaben für die MDK-Gutachten wie beispielsweise ein Facharztstandard, also die Begutachtung durch in entsprechenden Fachgebieten qualifizierte Mitarbeiter, sowie formale und inhaltliche Mindeststandards für Gutachten,“ meint Schaffert. Nur so seien auch bei einem unabhängigen Medinischen Dienst Gutachten, die nur aus einem einzigen ablehnenden Satz bestünden oder die Begutachtung komplexer medizinischer Sachverhalte durch fachfremde Gutachter zu vermeiden. Zudem fehle ein expliziter Hinweis, dass der Medizinische Dienst die sachgerechte und korrekte Abrechnung prüfen müsse, also auch, ob das Krankenhaus zu wenig abgerechnet habe.

„Es gibt aus unserer Sicht noch einige Baustellen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bearbeitet werden müssen,“ so Schaffert. Der Klinikverbund Hessen e. V. stehe dabei gerne für konstruktive Vorschläge zur Verfügung.