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Klinikverbund Hessen e. V. kritisiert neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Pressemeldung des Klinikverbundes Hessen

Nur Kontrolle fördert keine Qualität

Die gesundheitspolitischen Eckdaten der Legislaturperiode stehen mangels arbeitsfähiger Regierung bisher noch nicht fest. Dennoch gibt es für die Krankenhäuser bereits eine gesundheitspolitische Nachricht, die beim Klinikverbund Hessen e. V. jedoch auf deutliche Kritik stößt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der maßgebliche Richtlinien im Gesundheitswesen festlegt, ermöglicht in einem zum Jahresende gefassten Beschluss dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmte Qualitätskriterien in den Kliniken zu überprüfen. 

„Natürlich wollen wir, dass unsere Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau versorgt werden“, meint der Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen Richard Kreutzer. „Wir haben Verständnis dafür, dass Angaben der Krankenhäuser zur Qualität im Einzelfall auch überprüft werden. Doch diese Richtlinie wird voraussichtlich zu vermehrten Kontrollen führen, die nicht gerechtfertigt sind, denn die Qualität in unseren Krankenhäusern befindet sich auf einem hohen Niveau und Kontrolle allein führt nicht zwangsläufig zu besserer Qualität.“ Kritisiert wird unter anderem der hohe Aufwand, der weitere Ressourcen aus der eigentlichen Kernaufgabe der Krankenversorgung abziehe. „Bisher ging es beim Thema Qualität in der Regel darum, gemeinsam mit allen Beteiligten die Versorgung der Patienten zu verbessern,“ verdeutlichte Clemens Maurer, der stellvertretende Vorsitzende des Klinikverbundes Hessen. „Hier jedoch geht es meines Erachtens ausschließlich um Kontrolle derjenigen, die ihre Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen sollen und dies auch wollen. Durch immer neue Anforderungen bei gleichzeitig unzureichender Finanzierung werden uns jedoch eher Stöcke zwischen die Beine geworfen.“

Der Klinikverbund Hessen kritisiert vor allem die Tatsache, dass der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Aufgabe der Qualitätsüberprüfung wahrnehmen soll. „Konkret bedeutet dies, dass die Krankenkassen die Qualitätsprüfung eines Krankenhauses anfordern. Diese wird dann vom medizinische Dienst der Krankenversicherung durchführt, der, wie der Name schon sagt, eine Organisation der Krankenkassen ist“, erläutert Reinhard Schaffert, der Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessens e. V.  „Als Krankenhäuser kennen wir den MDK allerdings bereits als die Instanz, die im Auftrag der Kassen die Rechnungen des Krankenhauses kürzt und dabei in der Regel ganz eindeutig nur die Interessen der Krankenkasse vertritt. Es darf also nicht verwundern, dass wir als Krankenhäuser kein Vertrauen in die sachliche Neutralität des MDK haben. So wünschenswert auch eine kontrollierte Qualität ist, die finanziellen Interessen der Krankenkassen dürfen sich nicht mit den Qualitätskontrollen vermischen. Das ist nicht im Sinne der Patienten.“

Noch steht der Beschluss des G-BA zu dieser Richtlinie unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums auch wenn der Klinikverbund nur wenig Hoffnung habe, dass diese auf Dauer verweigert würde. „Es wäre schon ein kleiner Erfolg, wenn wenigstens die Kriterien zur Auslösung einer Prüfung konkretisiert und damit geschärft würden und wenn das Krankenhaus die Möglichkeit erhielte, das Prüfungsergebnis vor Weitergabe an die Auftraggeber mit einer eigenen Stellungnahme zu kommentieren,“ verdeutlichte Schaffert.


Hintergrundinformation

Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich nahezu alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen. Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für über 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen. 

Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber Öffentlichkeit und Politik.

Klinikverbund Hessen e.V.

Reinhard Schaffert, Geschäftsführer
Klinikverbund Hessen e.V.
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