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Klinikverbund Hessen e. V.: Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz ist ein richtiger Schritt

Pressemeldung des Klinikverbunds Hessen e.V.

„Der Klinikverbund Hessen e. V. begrüßt die vorgesehene bedarfsorientierte Refinanzierung der Kosten des Pflegepersonals in Krankenhäusern“ stellt Richard Kreutzer, Vorsitzender des Klinikverbunds Hessen, zum Referentenentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) fest. Der Verband der kommunal und öffentlich getragenen Krankenhäuser in Hessen sei sich der Bedeutung der Pflege in Zusammenhang mit der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bewusst. „Wir finden es deshalb richtig, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Pflege aufgewertet und dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt werden soll“, so Kreutzer weiter. 

„Wir begrüßen sicher alle, dass Maßnahmen ergriffen werden, eine ausreichende Personaldecke zu erhalten“, stellt Clemens Maurer, stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes fest. Beispielsweise sei der volle Tarifausgleich gerade für die öffentlichen und kommunalen Kliniken von großer Bedeutung. „Das Personal muss aber insgesamt sicher und wirklich vollständig gegenfinanziert sein. Hier finden sich im Gesetzentwurf immer noch Lücken, die geschlossen werden müssen, denn die Personalkostenschere der vergangenen Jahre hat doch zu dieser Situation geführt“, so Maurer weiter.   

Grundsätzlich positiv bewerte der Klinikverbund die vorgesehenen Regelungen zur vollständigen Finanzierung der Ausbildungsvergütung der Pflege im ersten Jahr, zur Informationspflicht der Krankenkassen über den Pflegegrad oder zur Festlegung der Höhe des Fixkostendegressionsabschlags.

„Noch konsequenter wäre allerdings die Finanzierung der Ausbildungsvergütung über den gesamten Ausbildungszeitraum, auch in anderen Ausbildungsberufen, sowie die komplette Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes. 

Zudem müsse die Investitionsförderung der Länder deutlich angehoben werden. „Wenn jetzt ein Großteil der Erlöse zweckgebundene Personalausgaben sind“, sagt Schaffert, “müssen die Investitionen auskömmlich finanziert werden, damit die Patientenversorgung baulich und technisch auf hohem Niveau bleiben kann.“  

Zudem sei aus Sicht des Klinikverbundes der übertriebene Aufwand für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nicht mehr zu rechtfertigen, wenn die DRG-Fallpauschalen durch die Ausgliederung des Pflegebudgets an Relevanz für die Krankenhausfinanzierung verlieren würden. „Eine Begrenzung der MDK-Prüfquoten, die derzeit oft über 20% der Fälle liegen, wäre auch ein Beitrag zur Entlastung von Pflegepersonal und Ärzten“, meint Schaffert. 

Pressekontakt

Reinhard Schaffer, Geschäftsführer

Klinikverbund Hessen e.V. Forsthausstraße 1-3 / Haus 3e 35578 Wetzlar