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Patientenverfügung – mein Wille geschehe (?)

Zwei Jahre Pandemie – mit kurzen Pausen zwischendurch, in denen wir die Gelegenheit hatten, manches zu genießen, was wir so sehnlichst vermisst haben, vielleicht auch inne zu halten und darüber nachzudenken, was diese Pandemie uns gelehrt hat. Doch dann geht es weiter. Ein ständiges auf und ab, dass einem kaum Zeit zum Verschnaufen lässt.

Auf jeden Fall haben wir gelernt, dass eine Pandemie nicht Halt macht vor einem bestimmten Lebensalter oder bestehender Gesundheit, dass wir alle - ob jung ob alt - verletzliche Wesen sind. Dies ist der Grund, warum wir auch alle aufgerufen sind, uns Gedanken zu machen, was wir wollen, wenn wir zum Beispiel intensivmedizinisch betreut werden sollen oder müssen. Wie weit darf die Medizin gehen? Gibt es eine persönliche Grenze der Behandlung, die es seitens der Behandelnden zu respektieren gilt?

Wir, die wir in der Palliativmedizin des Klinikums Darmstadt tätig sind, haben immer wieder erfahren wie hilfreich eine Patientenverfügung sein kann. In jedem Lebensalter. Wenn der persönliche Wille dokumentiert ist, gibt er eine Orientierung und damit Entlastung für Angehörige im Ernstfall. Oftmals erleben wir auch, dass gar nicht so genau bewusst ist, was eine Patientenverfügung eigentlich bedeutet. Es ist keine Erklärung für den völligen Verzicht auf medizinische Behandlung, sondern ein Aufzeigen der persönlichen Werte und Vorstellungen in bestimmten Behandlungssituationen. Am Beginn einer jeden Patientenverfügung steht immer wann diese gelten soll. Zum Beispiel bei schwerer Demenz oder weit fortgeschrittener, unheilbarer Erkrankung. Hierzu gehören Krebserkrankungen, schwere Organerkrankungen wie ausgeprägte Herzschwäche, chronische Lungen- oder Nierenerkrankung. Doch auch ohne Vorerkrankungen können Unfälle oder plötzlich akut aufgetretene Erkrankungen wie Schlaganfall oder ein Herzstillstand mit Wiederbelebung schwere, bleibende Hirnschäden verursachen. Vielleicht hat man sich hier ja schon einmal Gedanken dazu gemacht – doch wenn man sich selbst nicht (mehr) äußern kann, hilft das wenig. Umso wichtiger wäre es, solche Gedanken zu teilen oder am besten gleich aufzuschreiben.

Eine Patientenverfügung gilt nur dann als Richtschnur, wenn man sich nicht mehr durch Worte oder selbst Gesten verständigen kann. Bei Behandlungsentscheidungen steht immer der aktuell geäußerte Wille des Patienten im Vordergrund. Erst wenn dieser nicht ermittelt werden kann und zum Beispiel Angehörige eine schwere Entscheidung treffen müssen, kann eine Patientenverfügung Hilfe und Sicherheit geben bei Überlegungen, welche medizinischen Maßnahmen im Sinne eines Patienten ergriffen oder doch unterlassen werden sollen.

Im Palliativteam durften wir erleben wie auf diesen im Vorfeld geäußerten Wunsch hin es auch für mit Coronavirus-infizierte Patienten möglich war, die letzte Lebenszeit zu Hause zu verbringen - im gewohnten Umfeld und bei guter Linderung von Luftnot und Schmerzen. Und natürlich in Zusammenarbeit mit Hausärzten, Pflegediensten und den ehrenamtlichen Begleitungen der Hospiz- und Palliativdienste im Umkreis.

Wir haben in der Pandemie erlebt wie schnell sich Krankheit entwickeln kann. Kommen Sie deshalb miteinander ins Gespräch. Generationen übergreifend. Lassen Sie sich von Ärztinnen oder Ärzten Ihres Vertrauens zu Vorausverfügungen beraten und schreiben Sie Ihre Gedanken und Wünsche dazu auf. Informieren Sie sich auch über Möglichkeiten der ambulanten und stationären Palliativmedizin, zum Beispiel am Klinikum in Darmstadt. Gerne stehen auch wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Christof Riffel / Kristina O‘Donoghue