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Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: Inhaltlich problematisch und handwerklich schlecht

Klinikverbund Hessen e. V. bereitet Klinikverantwortliche auf kommende Regelungen vor

Pressemitteilung des Klinikverbunds Hessen e. V.

Mit einer Veranstaltung zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) und der Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung (PpUGV) hat der Klinikverbund Hessen e. V. seine Mitglieder über den aktuellen Stand der jeweiligen Entwürfe informiert. „Auch wenn vielen Krankenhausleitungen die Finanzierung der Pflegepersonalkosten innerhalb der DRG-Pauschalen lieber gewesen wäre, können wir mit der Aufteilung in ein Pflegepersonalbudget und ein verbleibendes DRG-Budget leben“, meint Clemens Maurer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes Hessen, in dem sich die öffentlich getragen Krankenhäuser und die Kommunalen Spitzenverbände in Hessen zusammengeschlossen haben. „Voraussetzung ist allerdings, dass die derzeit noch im Entwurf vorgesehene Streichung des Pflegezuschlags zurückgenommen wird, wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert hat“, betont Maurer.  

Heftig kritisiert der Klinikverbund Hessen dagegen den Entwurf der Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung. „Sie ist inhaltlich problematisch und handwerklich schlecht umgesetzt,“ sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes im Rahmen seines Vortrages. Auf dünner Datengrundlage seien die Besetzungsschlüssel in den so genannten pflegesensitiven Bereichen so festgesetzt worden, dass per Definition ein Viertel der betroffenen Krankenhäuser diese Mindestbesetzung nicht erfüllten. „Es gibt keinerlei Evidenz dafür, dass diese willkürliche Festlegung mit einer Patientengefährdung einhergeht, insbesondere da keinerlei Risikoadjustierung stattfindet und mögliche pflegepersonal-entlastende Maßnahmen nicht berücksichtigt werden,“ erklärt Schaffert. Zudem gehe der Bezug auf Fachabteilungen und die Festlegung der Schichtzeiten an der Realität einer modernen Krankenhausversorgung mit interdisziplinärer Stationsbelegung und gestaffelten Schichten vorbei. „Die Umsetzung dieser Vorgaben bedeutetet ein Rückschritt in der Krankenhausorganisation und die Rückkehr zum starren Dreischichtmodell mit allen Nachteilen – sowohl für Patienten, als auch für Personal“, gibt Schaffert zu bedenken.  

Auch mit der bei der Veranstaltung versammelten Kompetenz von Geschäftsführern, Personal- und Pflegedienstleitungen der Mitgliedshäuser des Verbundes könne der Entwurf an vielen Stellen nicht abschließend interpretiert und nicht alle Fragen beantwortet werden. „Bei allem Verständnis dafür, dass Herr Spahn hier etwas vorweisen möchte und auch ein gesetzlicher Auftrag für die Personaluntergrenzen besteht,“ so Schaffert, „diese Verordnung ist einfach handwerklich schlecht gemacht. Aus Sicht des Klinikverbundes ist es deshalb das Mindeste, dass es im Jahr 2019 keine Sanktionen gibt.“