Notfall
Terminanfrage
Schwangerschaft & Geburt
Lageplan
Ansprechpersonen
Lob & Kritik

Bei MDK-Reform konsequent bleiben!

Kabinettsentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen e. V. nicht konsequent genug.

Der vorgelegte Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Reform des Medizinischen Dienstes sei nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen e. V. nicht konsequent genug, um eine tatsächliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und eine faire Überprüfung der Krankenhausrechnungen zu ermöglichen. „Grundsätzlich ist das Ziel eines unabhängigen Medizinischen Dienstes zu begrüßen, es ist nur nicht konsequent umgesetzt; gegenüber dem Referentenentwurf sind sogar Rückschritte zu verzeichnen“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. fest. So sei nun eine Dominanz der Kassenvertreter im Verwaltungsrat vorgesehen, während Vertreter der Ärztekammern und Pflegeverbände ohne Stimmrecht blieben und eine Vertretung der Leistungserbringer nach wie vor nicht vorgesehen sei. 

Während für Krankenhäuser immer mehr Qualitätsstandards beschlossen würden, sei bei diesem Gesetzentwurf bisher die Chance verpasst worden, verbindliche Vorgaben für die Qualität von Gutachten des Medizinischen Dienstes zu machen. „Den Kliniken liegen Gutachten des Medizinischen Dienstes vor, in denen ohne jede inhaltliche Begründung und ohne auf die vorgelegte Dokumentation im Einzelnen einzugehen, die stationäre Behandlungsnotwendigkeit oder tatsächliche erbrachte Leistungen gestrichen werden, oft von Ärzten, die nicht einmal Fachärzte der behandelnden Fachrichtung sind“, weiß Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes. Dass sich nach dem derzeitigen Gesetzentwurf aufgrund solcher Gutachten eine höhere Prüfquote oder gar Strafzahlungen für die Krankenhäuser ergeben könnten, sei für Schaffert, selbst Arzt und Krankenhausbetriebswirt, ein Unding. 

„Grundsätzlich halten wir die eingeschlagene Richtung der Reform des Medizinischen Dienstes für richtig, aber die Ziele sollten dann auch konsequent verfolgt werden; das werden wir auch weiterhin einfordern“, so Schaffert. Die im Klinikverbund Hessen e. V. zusammengeschlossenen kommunalen und öffentlichen Krankenhäuser in Hessen würden das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren weiterhin konstruktiv begleiten. 


Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen. Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für über 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen. 

Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber Öffentlichkeit und Politik.