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Klinikverbund Hesse e.V. kritisiert starre Personaluntergrenzen und niedrigen Pflegeentgeltwert

Bei steigenden Infektionszahlen brauchen Krankenhäuser flexible Einsatzmöglichkeiten und ausreichende Refinanzierung von Pflegekräften

Lesen Sie hier die Pressemeldung des Klinikverbunds Hessen e.V.: 

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen ab dem Jahr 2021 vorgelegt, in dem die Mindestbesetzung vollständig wieder eingeführt auf weitere Fachabteilungen ausgeweitet wird. „Angesichts der wieder rasant steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus und dem erneuten Anstieg der COVID-Patienten in den Krankenhäusern ist dies ein falsches Signal“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. fest. Die Entwicklung der Infektionen zeige, dass trotz Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen die Pandemie noch nicht vorbei und weiterhin gefährlich sei. Die Infektion mache auch bei Mitarbeitern und ihren Angehörigen keine Ausnahmen, so dass Personal wegen entsprechender Krankheitsfälle und Quarantänemaßnahmen ausfalle. „In dieser Situation müssen wir unser Personal flexibel einsetzen und können nicht nach starren Vorgaben planen“, so Maurer weiter. Im Gegensatz zu der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem deutschen Pflegerat und Verdi vorgeschlagenen Personalbemessung berücksichtige die vorgelegte Verordnung zudem nicht die Erkrankungsschwere und den tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten.

In den öffentlichen Krankenhäusern des Klinikverbundes sei viel unternommen worden, um auf eine zweite Erkrankungswelle vorbereitet zu sein. „Neben Hygienemaßnahmen und Änderungen in Prozessabläufen, um Personal und Patienten zu schützen, haben wir nicht zuletzt aufgrund der versprochenen vollständigen Refinanzierung deutlich mehr Pflegepersonal eingestellt“, erklärt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes Hessen. Nun zeige sich jedoch, dass diese Refinanzierung keineswegs ausreichend sei und den Kliniken Anfang des Jahres eine Liquiditätskrise drohe. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen vor Ort über das Pflegebudget seien oft verzögert und die vorgelegten Kosten der Kliniken würden in Frage gestellt. Kaum eine Klinik habe bisher einen Abschluss über das Pflegebudget, bei den meisten hätten die Verhandlungen noch nicht einmal begonnen. 

Vor diesem Hintergrund sei der ab dem 01.01.2020 wieder geltende vorläufige Pflegeentgeltwert von 146,55 Euro viel zu niedrig. „Wir haben höhere Kosten und mehr Personal, der Wert von 146,55 Euro beruht jedoch auf den Kosten und Fallzahlen des Jahres 2018 mit einer Abschätzung der Kostenentwicklung, die 2019 für 2020 gemacht wurde; das ist fern jeder aktuellen Realität“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Es gebe Kliniken, bei denen der Pflegeentgeltwert mit weit über 200 Euro kalkuliert und in die Verhandlungen eingebracht worden sei. 

Daneben gelte ab Anfang 2021 wieder eine verlängerte Zahlungsfrist für die Krankenkassen, die in Hessen von aktuell fünf auf dann 30 Tage ansteige. Dies bedeute quasi für 25 Tage keinen Zahlungseingang bei den Krankenhäusern. Auch der Medizinische Dienst dürfe ab Januar wieder verstärkt prüfen und Krankenhausrechnungen kürzen. Daher brächen im Januar die Einnahmen ein und einige Krankenhäuser seien nicht in der Lage, dies zu kompensieren. Gerade bei den öffentlichen Kliniken im Klinikverbund könne das auch nicht durch die kommunalen Träger ausgeglichen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium meine offensichtlich, trotz der noch aktiven Pandemie könnten im Jahr 2021 wieder ganz normale Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser gelten. „Wenn erst wieder im Schnellverfahren gehandelt wird, nachdem die Betten und Intensivstationen erneut mit COVID-Patienten gefüllt sind, dann macht sich die Politik unglaubwürdig und verspielt das Vertrauen der Kliniken und ihrer Mitarbeiter und das positive Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen im Frühjahr“, stellt Schaffert fest. Deshalb fordere der Klinikverbund Hessen das Bundesgesundheitsministerium unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung auf, die Personaluntergrenzen in der jetzigen Form weiter auszusetzen, den vorläufigen Pflegeentgeltwert für 2021 deutlich zu erhöhen sowie die verkürzte Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Krankenkassen beizubehalten.